Bundeszuschuss deckt Ausgaben der Rentenversicherung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht ab

von | Nov 29, 2021 | Bürgerversicherung, Initiative, Rente | 4 Kommentare

In 2020 entzogen CDU und SPD der Rentenkasse Beitragszahlungen in Höhe von 39,4 Mrd. EUR

Renten könnten um bis zu 12 Prozent höher ausfallen

Auch in 2020 reichte der Bundeszuschuss zur Rente nicht aus, um die von der Rentenversicherung ausgezahlten versicherungsfremden Leistungen zu begleichen. Versicherungsfremde Leistungen heißen versicherungsfremd, weil diesen Leistungen keine Rentenbeiträge der Leistungsbezieher gegenüberstehen. Aufgrund des Fehlens von Rentenbeiträgen handelt es sich bei den versicherungsfremden Leistungen nicht um einen eigenen, selbst erworbenen Leistungsanspruch, sondern, wie die neue Grundrente, um eine aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzierende Sozialleistung, die den Menschen von der Politik aus sozialen Erwägungen zugesagt wurde. Zur Auszahlung der Sozialleistungen bedient sich der Staat der Rentenversicherung und gleicht die per Gesetz an die Rentenversicherung übertragenen Zahlungsverpflichtungen global durch mehrere Bundeszuschüsse aus:  Dem allgemeinen Bundeszuschuss West und Ost, dem zusätzlichen Bundeszuschuss und dem Erhöhungsbeitrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss. Soweit die Theorie. Tatsächlich verhält sich der Staat jedoch wie ein gewöhnlicher Zechpreller, der drei Biere bestellt und trinkt, aber nur zwei bezahlt. Seit 1957 haben die Bundeszuschüsse noch in keinem Haushaltsjahr ausgereicht, um die von der Rentenversicherung ausgezahlten Beträge für versicherungsfremde Leistungen auszugleichen. Die Verwendung der Bezeichnung “Zuschuss” führt darüber hinaus in die Irre, denn  im Kern geht es nicht um die Förderung der Rentenversicherung durch Bereitstellung zusätzlicher Geldmittel für die Erhöhung normaler, beitragsfinanzierter Renten, sondern um die Begleichung einer staatlichen Schuld.  Die begriffliche Unschärfe nutzen interessengeleitete Gruppen und Politiker gerne in manipulativer Weise, indem sie den Zuschuss in der Öffentlichkeit als staatliche Förderung der Rente diskreditieren, die schon heute viel zu hoch sei und zukünftig unfinanzierbar weiter ansteigen werde. Da die Zusammenhänge für Normalbürger schwer zu durchschauen sind, haben sie meist leichtes Spiel.

Wie die Aktion demokratische Gemeinschaft (ADG e.V.) berichtet, wies die Summe der Bundeszuschüsse in 2020 eine Deckungslücke in Höhe von 39,4 Mrd. EUR aus. Statt 114,7 Mrd. EUR überwies der Bund aus Steuermittel lediglich 75,3 Mrd. EUR an die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung selbst nähert sich dem Problem der nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen mit einer etwas anderen Herangehensweise (Quelle: Nicht beitraggedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2020). Sie geht von den Einzelpositionen aus und trifft Abschätzungen zu deren finanziellen Größenordnungen. Im Ergebnis gelangt sie zu einer geringfügig niedrigeren Deckungslücke, 37,1 statt 39,4 Mrd. EUR. Um diese Beträge (39,4 oder 37,1 Mrd. EUR) könnten die Rentenzahlungen höher ausfallen oder die Rentenbeiträge sinken. Gemäß den Angaben der Rentenversicherung (Quelle: Rentenversicherung in Zahlen 2021) verursacht eine Rentenanpassung um einen Prozentpunkt in den Folgejahren Mehrausgaben in Höhe von 3,28 Mrd. EUR. Daraus folgt, dass wenn der Staat seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Rentenversicherung in voller Höhe nachkommen würde, die  Renten zwischen 11,5 und 12,0 Prozent höher ausfallen könnten. Dazu müssten Finanz- und Sozialpolitiker sich einfach nur ehrlich machen und die Rentenkasse nicht zur Finanzierung von Sozialleistungen durch die Hintertür zweckentfremden. Damit soll nicht gesagt werden, dass diese Sozialleistungen keine Berechtigung hätten,  es ist lediglich eine Frage der richtigen Finanzierung.

Grafik der ADG

Abkürzungen:
VfL = Versicherungsfremde Leistungen; RV = Rentenversicherung;; KnV = Knappschaftsversicherung; KVdR = Krankenversicherung der Rentner

Quellen:
DRV – Rentenversicherung in Zahlen 2021, Seite 20/21; DRV – Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2017, Ausgabe April 2019

Aufgrund der vom Bund nicht in voller Höhe gedeckten versicherungsfremden Leistungen sind der Rentenversicherung seit 1957 (Quelle: Teufel-Tabelle) ca. 909 Mrd. EUR zur Finanzierung allgemeiner Sozialleistungen, die in keinem Zusammenhang mit der Rente stehen, entzogen worden. Anders ausgedrückt: Im Zeitraum von 1957 bis 2020 wurden aus der Rentenkasse 3 komplette Bundeshaushalte finanziert, und zwar ausschließlich zu Lasten von beitragspflichtigen Arbeitnehmern. Wenn man so will eine intransparente Zusatzsteuer, die den aktiven Beitragszahlern auf keinem Gehaltszettel ausgewiesen wurde.

Da die Zusatzsteuer nur von den Beitragszahlern der Rentenversicherung getragen wurde, blieb die Gruppe der nicht solidarisch Versicherten, also Politiker, Richter, Beamte, Freiberufler und Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke, verschont. Bei einer nach dem Modell der Bürgerversicherung organisierten Altersversorgung, die finanziell ausnahmslos von allen getragen würde, wäre das Problem nicht gedeckter versicherungsfremder Leistungen vermutlich längst vom Tisch, denn dann wären diejenigen aus der Gruppe der nicht solidarisch Versicherten, namentlich Politiker und Sozial- und Verfassungsrichter, die über die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung entscheiden, selbst Betroffene.

Die neue Ampelkoalition wird in der vor uns liegenden Legislaturperiode an der bestehenden Situation nichts ändern, auch sie wird nach der Maxime handeln: Nichts ist für Regierende schädlicher, als Transparenz gegenüber den Regierten. Stattdessen lobt sich die SPD lieber für die Einführung einer Grundrente, die das angestrebte Ziel, Armut im Alter zu verhindern, nicht im Entferntesten erreichen wird, aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Es sei eine Respektrente, so Hubertus Heil von der SPD, für die Lebensleistung der Menschen. Dass auch er während seiner Amtsszeit als Arbeits- und Sozialminister mit beherzten Griff in die Rentenkasse jeden Respekt gegenüber allen Rentnern vermissen lies, scheint ihn dabei kaum zu stören. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz wollte als Finanzminister der Großen Koalition die Grundrente gar aus einer europäischen Finanztransaktionssteuer finanzieren, wohlwissend, dass es so eine Steuer auf europäischer Ebene niemals geben wird. Zwar soll die Grundrente laut Gesetzentwurf (DS/198473) nun aus Steuermitteln gezahlt werden, ob das angesichts der geplanten horrenden Ausgaben zur Rettung des globalen Klimas so bleiben wird, oder ob man die Finanzierung der Grundrente nicht doch lieber, wie alle anderen verscherungsfremden Leistungen auch, in der Unschärfe nicht kostendeckender globaler Bundeszuschüsse verschwinden lässt, bleibt abzuwarten. Der Griff in die Rentenkasse ist und bleibt verführerisch – der Verführung konnte seit Bestehen der Bundesrepublik bisher noch keine Regierung widerstehen.

Wir werden wachsam bleiben und auch weiterhin einen kritischen Blick auf die Zahlen der Rentenversicherung werfen.

4 Kommentare

  1. Der Sozialverband VDK hat zu den versicherungsfremden, d.h. nicht beitragsgedeckten Leistungen ein interessantes Video auf Youtube vröffentlicht, allerdings mit den Zahlen von 2017. Die Zahlen für 2020 wurden von der Rentenversicherung erst kürzlich publiziert. In 2017 blieb der Staat der Rentenversicherung 31,7 Mrd. EUR schuldig, die eigentlich für den Lebensabend der hart arbeitenden Menschen bestimmt waren, so der VDK im Video. Das deckt sich ziemlich genau mit den Zahlen der Teufel-Tabelle, die durch den ADG e.V. jährlicht aktualisiert wird. In 2018 betrug die Deckungslücke bereits 32,6 Mrd. EUR, in 2019 37,6 Mrd. EUR und in 2020 39,4 Mrd. EUR, wie im Bericht oben angeführt, Tendenz weiter ansteigend. Das heißt innerhalb von 4 Jahren hat die Politik Beitragsgelder der aktiven Rentenzahler in Höhe von 140,8 Mrd. EUR aus der Rentenkasse in den allgemeinen, aus Steuermitteln zu finanzierenden Sozialhaushalt hat verschwinden lassen, man könnte auch sagen, veruntreut hat. Es spricht wenig dafür, dass die Politik die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanzieren wird und wie gewohnt still und heimlich einen Teil der von der SPD versprochenen Wohltat auf die aktuellen Beitragszahler abschieben wird. So kauft am Wählerstimmen, so wird man Kanzlerpartei!

    Hier der Link zim Video des VDK https://www.youtube.com/watch?v=UdvQtvngrS0.

  2. Wer konfrontiert die FDP damit…
    Wer nimmt den bisherigen Finanzminister und die Lakaien auf’s Korn…
    Wer kümmert sich darum bei der Rentenkasse…
    Was sagen die ach so schweigende Sozialverbände dazu…
    Was schreiben die Medien, Presse,TV usw. dazu,
    oder bleibt alles beim Alten… sonst müssen wir uns ja bemühen.
    E.K.

  3. Die “Ampel” wird die Missstände bei der Steuerungerechtigkeit und der Schieflage bei den Sozialversicherungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ändern können, weil die FDP wieder mal den Bremser spielt.
    Eine umfassende und halbwegs gerechte Steuerreform kann genügend Mittel für eine ordentliche Versorgung unserer Bürger bei Krankheit, Unfall, Berufs- und Arbeitsunfähigkeit sowie im Alter und bei der Pflege sicherstellen. – Dazu gehört, dass Firmen keine branchenfremden Investitionen in Steueroasen voll mit ihren Inlandsgewinnen verrechnen können. Auch die Verlegung der Firmensitze in Steueroasen muss unterbunden werden. Außerdem muss künftig sichergestellt sein, dass sämtliche Erträge aus Verkäufen nicht mehr durch Reinvestitionen am Gewinn vorbei geleitet werden können. – Allein dadurch bleibt schon mal sehr viel Geld im Inland und könnte damit auf Sicht zu geringeren Steuersätzen führen. – Die sog. kalte Progressionstabelle muss dringend gerechter gestaltet werden. Die unteren Einkommen müssen entlastet werden!
    – Die Beträge zur “Bundessozialkasse” müssen künftig von ALLEN Bürgern, Selbständigen, Abgeordneten, Beamten und von jeder Art von Einkommen OHNE Beitragsbemessungsgrenzen geleistet werden. Alle Elite-Versorgungskassen werden in die “Bundessozialkasse” überführt; nur so ist eine echte SOLIDARGEMEINSCHAFT zu verwirklichen.
    – Die Leistungen der “Bundessozialkasse” werden als “echte Bürgerversicherung” an die Betroffenen geleistet. – Das hier auszuführen sprengt den Rahmen.
    Für die Verwirklichung dieser riesigen, aber dringend Reformen ist eine zeitlich begrenzte Vermögenssteuer UNUMGÄNGLICH.
    – Es kann nicht sein, dass ein mtl. Einkommen von 1.500 Euro besteuert wird, ein Vermögen von 10 Millionen Euro und mehr so viele Schlupflöcher hat, dass nur 3 oder 5 Prozent Steuern zu zahlen sind.

  4. Jetzt bei Corona wird Solidarität von Allen gefordert um die Pandemie in den Griff zu bekommen, doch in Sachen ALTERSARMUT, da spielt Solidarität von denen, die es sich locker leisten könnten, anscheinend keine Rolle, im Gegenteil: “Es findet, wie im Beitrag beschrieben, seit Jahrzehnten eine Umverteilung von UNTEN nach OBEN statt, aus rein “niedrigen Beweggründen” (Allgemein versteht man unter niedrigen Beweggründen Tatantriebe, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.) und um Banken und Versicherungen lukrative Geschäfte bei der privaten Altersvorsorge zu ermöglichen und der RECHTSSTAAT segnet dies auch noch höchstrichterlich ab! Und die Mainstreammedien schweigen! Daß hierbei u.a. auch die Pflegekräfte, die z. Zt. den Laden am Laufen halten, um große Teile ihrer späteren Rente betrogen werden, setzt dem Ganzen die Krone auf! Aber Schamgefühl und ein Gewissen scheint es bei unseren ELITEN wohl nicht zu existieren!

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  1. Börsenturbo oder Rohrkrepierer - Initiative Bürgerversicherung-JETZT! - […] in Höhe von 39,4 Mrd. EUR, die der Staat der Rentenversicherung 2020 schuldig geblieben ist (siehe hier) und als…

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