Kommentar von Frau Prof. Dr. Grimm in der SZ

von | Nov 26, 2023 | ADG-WebTalk, Altersarmut, Beamtenpensionen, Bürgerversicherung | 0 Kommentare

In der Süddeutschen Zeitung vom 25.11.2023 äußert sich die Wirtschaftsweise Frau Prof. Dr. Grimm zum Karlsruher Urteil zur Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie. In 2021 hat die Ampelkoalition im zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht verwendete Gelder aus der Kreditermächtigung zur Chorona-Krise rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben. Diesen Vorgang hat das Bundesverfassungsgericht untersagt. Dies führt dazu, dass geplante Klimainvestitionen nicht getätigt werden können, wenn man die Schuldenbremse (3%) einhalten möchte.

Jetzt werden von allen Seiten Vorschläge unterbreitet, wo man das dringend benötigte Kapital durch Einsparungen im Haushalt her bekommt.

Nicht nur Frau Prof. Dr. Grimm empfahl unter anderem:

Bei der Rente könnte man sparen

Werden die Klimaziele stärker als bisher über Anreize erreicht, kann man Förderprogramme reduzieren. Beim Heizungsgesetz wurde umfangreiche Förderung auch für Haushalte vorgesehen, die sich die neue Heizung auch selber leisten können. Auch durch zielgenauere Entlastung für die energieintensive Industrie sind Einsparungen möglich. Andere Potenziale ergeben sich bei der Rente, etwa durch eine Einschränkung der Rente ab 63, der Mütterrente oder eine geringere Erhöhung der Bestandsrenten. Außerdem sollten endlich konsequent Subventionen für fossile Energie abgebaut werden.

Kein Wort von den Beamten und den Selbständigen mit Berufsständischer Versorgung.

Dazu muss man sich nur den Vortrag der Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Veronika Grimm, Inhaberin des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie, an der FAU WiSo, am Dienstag, 14. November ansehen, in dem sie das Jahresgutachten des Sachverständigenrats an der FAU WiSo vorgestellt hat. Ab Min 40:06 trägt sie zur zum „Steigenden Finanzbedarf in der GRV“. Sie spricht davon, die Rente an die Inflationsentwicklung zu koppeln, sodass die Renten eben mit den Verbraucherpreisen steigen aber nicht mit der Lohnentwicklung. Damit würde ein politisches Versprechen gebrochen, dass die Rentner an der Lohnentwicklung partizipiert. Aber es wäre vielleicht eine Maßnahme die dazu führen den nicht ganz so großen Kostendruck gerade auf die jüngere Generation aufzubürden. Auch auf die Arbeitskosten hat dies Auswirkung, da durch die Beitragszahlungen die geleistet werden müssen einfach die Arbeitskosten ansteigen und dadurch eben die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft.

Innerhalb der Ratsmitglieder gab es weitere Vorschläge, wie den, einer Umverteilt und zwischen denen mit den höheren Einkommen und den überdurchschnittlichen Einkommen zu den unterdurchschnittlichen Einkommen. Dies soll dadurch erreicht werden, so die Autoren, in jedem Jahr die Entgeltpunkte für die Rente über einen Durchschnitt proportional zu erhöhen oder zu senken.

Nur in diesem einen Punkt findet Frau Prof. Dr. Grimm es sei ungerecht, da weder Beamte noch Selbständige, die in der Regel höhere Einkommen beziehen, an dem sozialen Ausgleich beteiligt werden.

Wir empfehlen, das Transkript mitlesen (Transkript einschalten).

Im Jahresgutachten 203/24 des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird unter Kapitel / / zur Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eingegangen.

Die demografische Alterung wirkt nicht nur dämpfend auf das Potenzialwachstum, sie erhöht auch den Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). ZIFFERN 359 FF. Durch die sinkende Anzahl an Beitragszahlerinnen und -zahlern steigen nach geltendem Recht auf mittlere und lange Sicht die Beitragssätze zur GRV wie auch der Bundeszuschuss. Dies erhöht die Arbeitskosten und reduziert die verfügbaren Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Im aktuellen Jahresgutachten werden Reformoptionen für die GRV vorgestellt, die den Finanzierungsbedarf der GRV reduzieren und ihre Finanzierung langfristig sicherstellen, jedoch gleichzeitig die Armutsgefährdung im Alter reduzieren können. ZIFFERN 387 FF. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine neue Form der ergänzenden, kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. ZIFFERN 454 FF.

Als Ausweg aus diesem Dilemma werden verschiedene Reformoptionen zur Stabilisierung der GRV diskutiert: Steigerung der Erwerbstätigkeit, Erweiterung des Versichertenkreises, Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, Änderungen bei Rentenanpassungen, Umverteilung in der GRV und Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Auch hier werden weder Beamte noch Selbständige, die in der Regel höhere Einkommen beziehen, erwähnt, sich an dem sozialen Ausgleich zu beteiligt.

Kein Weiter so bei der Rente: Eine Kombination mehrerer Reformmaßnahmen ist unverzichtbar

Der Sachverständigenrat sieht in der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen keine Lösung.

Zwar steigt dadurch die Anzahl der Beitragszahlenden, und die GRV wird kurzfristig entlastet. Bei Renteneintritt der zusätzlichen Beitragszahlenden verschwindet der entlastende Effekt jedoch und die Finanzierungsprobleme werden langfristig verschärft, da die Rentenbezugsdauer von Beamtinnen und Beamten überdurchschnittlich lang ist….

Es lohnt sich, das Jahresgutachtens 2023/24 des Sachverständigenrats genauer zu analysieren. Beteiligen Sie sich. Es geht um die Zukunft des Rentensystems und damit um die spätere Altersversorgung ihrer Kinder.

Ein Nachtrag:

Prof. Dr. Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, schreibt in seiner Kolumne „Fratzschers Verteilungsfragen“ vom 24.11.2023 unter andrem:

Kaum ein Land besteuert Arbeit stärker und Vermögen geringer als Deutschland. Eine große Steuerreform sollte daher auch Arbeit von Menschen mit mittleren und geringen Einkommen entlasten und passive Vermögen, vor allem große Erbschaften und Immobilien, deutlich stärker belasten – so wie es in anderen Industrieländern üblich ist.

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