Glückliche Rentner in der Schweiz

von | Jan. 5, 2026 | Bürgerversicherung | 0 Kommentare

Sie könnte auch ein Vorbild für Deutschland sein!

Nach einer Volksabstimmung am 3. März 2024 tritt die 13. Monatsrente im AHV  der Schweiz 2026 in Kraft.

An der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» hatten sich 58,36% der Schweizer beteiligt; mit Ja haben 58,25% mit Nein 41,75% gestimmt.

Auch wenn die Schweiz nicht gerade für Umverteilung bekannt ist, verdeutlicht die erfolgreiche Volksabstimmung, dass sich die meisten Menschen auf einen Grundsatz einigen können: Rentnerinnen und Rentner sollen eine gute Rente bekommen. Während die deutsche Bundesregierung das Rentensystem gerade so am Laufen hält, macht die Schweiz vor, dass Wege gefunden werden können, wenn man es nur will.

Prinzip der AHV-Rente in der Schweiz

Die staatliche AHV-Rente (AHV ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung) beträgt je nach Einzahlung maximal 2.520 Franken (gut 2.700 Euro).

In der Schweiz besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen. Ziel ist, dass Menschen im Rentenalter ihre Grundkosten decken können und ihnen ein angemessener Lebensstandard garantiert ist. Das schweizerische System der Altersvorsorge besteht aus: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

Die erste (obligatorische) Säule (AHV) besteht namentlich aus der Altersversicherung. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Sie ein minimales Einkommen haben, das die Grundkosten deckt, wenn Sie das Rentenalter erreichen.
Die erste Säule basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen: Die laufenden Altersrenten werden durch die so genannte aktive Bevölkerung finanziert. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun und das Werk weiterführen werden. Diese Solidarität zwischen den Generationen wird auch Generationenvertrag genannt.

Die zweite Säule (Pensionskasse), die berufliche Vorsorgen, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll es Ihnen ermöglichen, auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Der Betrag aus der ersten und der zweiten Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das in etwa 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung entspricht.

Mit der dritten Säule haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente zu verbessern.
Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen ist die dritte Säule nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung. Ab 2026 können Angestellte insgesamt bis zu 7 258 Franken und Selbstständigerwerbende insgesamt bis zu 36 288 Franken in die 3. Säule einzahlen.

Der Kommentar

Wenn in Deutschland keine »schmerzhaften Reformen« vorgenommen werden, bleiben für die Pflichtversicherten nur Anpassungen über das Renteneintrittsalter oder die Beitragshöhe übrig. Die Rentenkommission soll Vorschläge für unvermeidbare systematische Änderungen erarbeiten. Da werden zur Zeit  zum Beispiel diskutiert eine Einzahlen von Beamtinnen oder Selbstständigen.

Was nicht diskutiert wird ist die Beteiligung der Gut verdienenden Bevölkerung. Diskutieren könnte man auch über eine Beseitigung der Beitragsbemessungsgrenze.

Alle Änderungen, die über Änderungen am bestehenden System hinausgehen, bedürfen einer längerfristigen Übergangszeit. Das das auch bei Beamten geht haben die Ausgliederung der Deutschen Post un der Deutschen Bahn gezeigt. werden nicht.

Der große Unterschied zu Deutschland ist, dass die Schweiz ein funktionierendes System der Volksabstimmung haben und hinter dieser Volksabstimmung die Gewerkschaft die Schweizer versammeln konnte.

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